Ein Gewerbepark ist ein zusammengehöriges Gewerbegebiet, das von privaten Unternehmern nach einem einheitlichen Konzept erschlossen und realisiert wird und dessen Flächen anschließend an Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe verkauft oder vermietet werden
Wirtschaftliche Einheiten von ausschließlich zu Geschäftszwecken genutzten Gebäuden und Liegenschaften werden im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) auch als „Wirtschaftspark“ bezeichnet.[4] Ausgehend vom Wortlaut dient die Vermietung an private Mieter nicht deren geschäftlichen Zwecken, weshalb eine Subsumtion unter den Begriff Wirtschaftspark ausscheidet.[5] Ebenso schadet jede Vermietung zu Wohnzwecken dem Charakter als Wirtschaftspark.[6]
Im Rahmen der Initiative Interkommunale Betriebsansiedlung (INKOBA) kooperieren mehrere Gemeinden bei der Entwicklung und Vermarktung ihrer betrieblichen Standorte.
Wirtschaftsparks dienen häufig einem übergeordneten Produktions- oder Versorgungsziel sowie den wirtschaftlichen Interessen der fördernden Gebietskörperschaft.[7] Zur Sicherstellung dieser Ziele sieht § 1 Abs. 5 MRG deshalb Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes vor, insbesondere zusätzliche Befristungsmöglichkeiten (§ 29 Abs. 1 Z 3 lit. a), um rechtlich verfestigte Nutzerstrukturen zu verhindern.[8] Kennzeichnend für einen Wirtschaftspark ist in Abgrenzung zu einem Einkaufszentrum ein sog. Branchenmix, auch in einem einzelnen Gebäude auf einem einzelnen Grundbuchskörper.[9] Ein Wirtschaftspark im Sinne des § 1 Abs. 5 MRG setzt weder eine Mehrzahl an Grundbuchskörpern noch eine solche an Gebäuden voraus.
Die Wirtschaftsagentur ecoplus betreut 17 Wirtschaftsparks in Niederösterreich (Stand 2017).[10]
*Quellen sind auf Wikipedia nachzulesen
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